Rechtsprechung
   VG Stade, 04.11.2004 - 2 A 1583/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16859
VG Stade, 04.11.2004 - 2 A 1583/02 (https://dejure.org/2004,16859)
VG Stade, Entscheidung vom 04.11.2004 - 2 A 1583/02 (https://dejure.org/2004,16859)
VG Stade, Entscheidung vom 04. November 2004 - 2 A 1583/02 (https://dejure.org/2004,16859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Findorffsche Moorsiedlung als im Zusammenhang bebauter Ortsteil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 BauGB; § 74 Abs. 1 NBauO; § 35 BauGB
    Begehren der Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauplanungsrechtliche Einordnung einer planmäßig angelegte Moorsiedlung; Voraussetzungen des Merkmals des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils"; Eindruck der Zusammengehörigkeit und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren der Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauplanungsrechtliche Einordnung einer planmäßig angelegte Moorsiedlung; Voraussetzungen des Merkmals des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils"; Eindruck der Zusammengehörigkeit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VG Stade, 04.11.2004 - 2 A 1583/02
    Es ist vielmehr aufgrund einer umfassenden Wertung und Bewertung des Sachverhalts im Einzelfall zu entscheiden und dabei insbesondere die Eigenart der näheren Umgebung, insbesondere die vorhandenen Bebauung einzubeziehen und zu fragen, ob und inwieweit das entsprechende Grundstück durch die Eigenart der näheren Umgebung geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, Nr. 227 und Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 370).

    Denn die aufeinander folgende Bebauung von Q. vermittelt trotz der vorhandenen Lücken zwischen den ehemaligen Höfen den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 = BRS 25 Nr. 36).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Stade, 04.11.2004 - 2 A 1583/02
    Es ist vielmehr aufgrund einer umfassenden Wertung und Bewertung des Sachverhalts im Einzelfall zu entscheiden und dabei insbesondere die Eigenart der näheren Umgebung, insbesondere die vorhandenen Bebauung einzubeziehen und zu fragen, ob und inwieweit das entsprechende Grundstück durch die Eigenart der näheren Umgebung geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, Nr. 227 und Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 370).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VG Stade, 04.11.2004 - 2 A 1583/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die schon zu § 34 BBauG, der Vorläufervorschrift des vorläufigen § 34 BBauG entwickelt wurde, setzt das Merkmal des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils" eine tatsächlich aufeinander folgende, eben zusammenhängende Bebauung voraus (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 - BRS 20, Nr. 38).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VG Stade, 04.11.2004 - 2 A 1583/02
    Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Grundstück Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ist oder bereits dem unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugerechnet werden muss, ist, dass das Grundstück selbst Bestandteil des Bebauungszusammenhanges bildet, auch selbst am Eindruck der Zusammengehörigkeit und Geschlossenheit teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1990 - 4 C 6.87 - BRS 50 Nr. 84).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus VG Stade, 04.11.2004 - 2 A 1583/02
    Zwar ist die unbebaute Fläche zwischen den beiderseits des Bauplatzes benachbarten Hofgebäuden ca. 75 Meter breit, und mit ansteigender Größe wird das Vorliegen einer Baulücke weniger wahrscheinlich (BVerwG, Urteil vom 12.6.1970 - IV C 77.68 - BVerwGE 35, 2 157).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Wohnhaus am Ortsrand - Baugenehmigung - Hinterlandbebauung

    Auszug aus VG Stade, 04.11.2004 - 2 A 1583/02
    Bei der hier anzustellenden Einzelfallbeurteilung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der im Zusammenhang bebaute Ortsteil mit der letzten Bebauung endet und die sich daran anschließenden unbebauten Flächen dem Außenbereich zuzurechnen sind (BVerwG, Urteil vom 13.02.1976 - 4 C 72.74 - DÖV 1976, Seite 562).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht